GetOffers
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON GETOFFERS

Zuletzt aktualisiert: 10. Juni 2026

PRÄAMBEL

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Vereinbarung") werden zwischen GETOFFERS INTERNATIONAL PTE. LTD. (nachfolgend „GetOffers", „Unternehmen", „wir" oder „uns"), einer nach dem Recht der Republik Singapur gegründeten privaten Kapitalgesellschaft mit der UEN 202300325D und eingetragenem Sitz in 68 Circular Road, #02-01, Singapore 049422, und der natürlichen oder juristischen Person, die den GetOffers-Dienst nutzt (nachfolgend „Nutzer" oder „Sie"), geschlossen.

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Singapur, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: den Consumer Protection (Fair Trading) Act 2003 of Singapore (Verbraucherschutzgesetz 2003 von Singapur), den Personal Data Protection Act 2012 of Singapore (Datenschutzgesetz 2012 von Singapur) (Nr. 26 von 2012) (das „PDPA"), den Electronic Transactions Act 2010 of Singapore (Gesetz über elektronische Transaktionen 2010 von Singapur) sowie sonstige anwendbare Gesetze der Republik Singapur.

Mit der Nutzung des GetOffers-Dienstes bestätigen Sie, dass Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung gelesen, verstanden und vorbehaltlos akzeptiert haben.

ABSCHNITT 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1. „GetOffers-Dienst" bezeichnet die unter www.getoffers.com verfügbare Online-Plattform (die „Plattform"), die als digitales Schaufenster fungiert und reisebezogene Angebote von Partnerplattformen über alle Reisekategorien hinweg bündelt, wodurch Nutzern das Durchsuchen, Auswählen und Initiieren von Buchungen für Dienstleistungen ermöglicht wird, die von Partnerplattformen angeboten werden. GetOffers erbringt keine Reisedienstleistungen unmittelbar und nimmt keine Zahlungen von Nutzern eigenständig entgegen oder bearbeitet diese.

1.2. „Partnerplattformen" bezeichnet unabhängige Online-Plattformen und Dienstleister, die auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen mit dem Unternehmen am GetOffers-Dienst teilnehmen und deren Angebote über die Plattform zugänglich gemacht werden. Partnerplattformen können Anbieter von Dienstleistungen aus allen Reisekategorien umfassen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf:

  • Selbstfahrer-Mietwagen;
  • Hotel- und sonstige Unterkunftsbuchungen;
  • Flug- und sonstige Beförderungstickets;
  • Touren, Aktivitäten und Erlebnisse;
  • Vermietung von Booten, Yachten und Wasserfahrzeugen;
  • sonstige reisebezogene Dienstleistungen, die von Zeit zu Zeit über die Plattform bereitgestellt werden.

Die Liste der Partnerplattformen und der von ihnen angebotenen Dienstleistungskategorien ist nicht abschließend und kann sich von Zeit zu Zeit ändern, wie zum Zeitpunkt der Buchung auf der Plattform angegeben.

1.3. „Dienstleister" bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die dem Endnutzer eine Dienstleistung unmittelbar erbringt (Beförderer, Fahrzeug- oder Schiffsvermieter, Reiseveranstalter, Hotelbetreiber, Fluggesellschaft usw.), die über die jeweilige Partnerplattform registriert ist und tätig wird.

1.4. „Dienstleistungspaket" bezeichnet ein von GetOffers zusammengestelltes Bündelangebot, das Dienstleistungen einer oder mehrerer Partnerplattformen umfasst und dem Nutzer zur Zahlung unmittelbar an die jeweilige(n) Partnerplattform(en) vorgelegt wird.

1.5. „Individuelle Bestellung" bezeichnet ein von GetOffers eigenständig auf Anfrage des Nutzers zusammengestelltes Angebot, indem auf den Partnerplattformen gemäß Abschnitt 5 dieser Vereinbarung Ausschreibungen platziert werden.

1.6. „Provision" bezeichnet die von GetOffers von den Partnerplattformen erhaltene Vergütung in Form eines Anteils an dem Preis, den der Nutzer unmittelbar an die jeweilige Partnerplattform für eine Dienstleistung gezahlt hat. Die Nutzung der Plattform ist für den Nutzer kostenfrei; dem Nutzer wird von GetOffers keine Servicegebühr berechnet, sofern dies nicht ausdrücklich im Bezahlvorgang angegeben wird.

1.7. „Partner-Zahlungsbedingungen" bezeichnet besondere Zahlungsbedingungen — einschließlich Zahlungsaufschub, Kreditrahmen, Ratenzahlungsvereinbarungen oder sonstiger finanzieller Entgegenkommen — die dem Nutzer ausschließlich von einer Partnerplattform auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Nutzer und dieser Partnerplattform gewährt werden können und an denen GetOffers nicht beteiligt ist.

1.8. „Personenbezogene Daten" bezeichnet alle Informationen, die mit einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person verknüpft sind oder vernünftigerweise verknüpft werden können, im Sinne des Begriffs „personal data" gemäß dem Personal Data Protection Act 2012 of Singapore (das „PDPA"), d. h. Daten, ob wahr oder nicht, über eine natürliche Person, die anhand dieser Daten oder anhand dieser Daten in Verbindung mit sonstigen Informationen, zu denen das Unternehmen Zugang hat oder voraussichtlich erhalten wird, identifiziert werden kann.

1.9. „Treueprogramm" bezeichnet das Partner-Treue- und Bonusprogramm von GetOffers, das in Abschnitt 16 dieser Vereinbarung beschrieben ist, in seiner jeweils gültigen Fassung, geändert, modifiziert, ausgesetzt oder beendet durch GetOffers von Zeit zu Zeit gemäß dieser Vereinbarung.

1.10. „Bonuspunkte" oder „Punkte" bezeichnet nicht-monetäre Treueeinheiten, die dem GetOffers-Konto eines Nutzers im Rahmen des Treueprogramms gutgeschrieben werden. Bonuspunkte sind weder Währung, elektronisches Geld, Wertpapiere, Einlagen, Guthaben, Geschenkkarten, Prepaid-Zugang, Zahlungsmittel noch sonstige monetäre oder finanzielle Instrumente. Bonuspunkte haben keinen Bargeldwert, sind nicht in Bargeld einlösbar und dürfen ausschließlich als Rabattmechanismus auf den Preis künftiger berechtigter Buchungen verwendet werden, die über die Plattform getätigt werden, vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung. Ausschließlich zu internen Anzeigezwecken entspricht ein (1) Bonuspunkt einem Euro (EUR 1,00) indikativen Rabattwerts; diese Bezugsgröße ist fest und stellt keinen vertraglichen Umrechnungskurs in Bargeld oder einen sonstigen Geldwert dar.

1.11. „Partner-Stufe" oder „Stufe" bezeichnet die einem Nutzer im Rahmen des Treueprogramms zugewiesene Treueebene, die eine der folgenden ist: Bronze, Silver, Gold oder Platinum. Jeder Stufe ist ein entsprechender Stufensatz zugeordnet.

1.12. „Stufensatz" bezeichnet den auf die Stufe eines Nutzers anwendbaren Prozentsatz, der als einer der Faktoren bei der Berechnung der Bonuspunkt-Gutschrift gemäß Abschnitt 16 verwendet wird.

1.13. „Dienstleistungskoeffizient" bezeichnet einen von GetOffers bei der Berechnung der Bonuspunkt-Gutschrift angewandten internen Multiplikator, der je nach Dienstleistungskategorie variiert. Dienstleistungskoeffizienten sind vertraulich, werden den Nutzern nicht angezeigt und können von GetOffers von Zeit zu Zeit nach billigem Ermessen gemäß Abschnitt 16.7 geändert werden.

1.14. „GMV" bezeichnet den Bruttowarenwert (Gross Merchandise Value), ausgedrückt in Euro und netto ohne Steuern, der durch einen Nutzer im jeweiligen Messzeitraum über die Plattform erfolgreich abgeschlossenen Buchungen.

1.15. „Berechtigte Buchung" bezeichnet eine Buchung, die (a) erfolgreich über die Plattform abgeschlossen wurde, (b) vollständig in bar bezahlt und nicht, weder ganz noch teilweise, durch Einlösung von Bonuspunkten beglichen wurde, mit Ausnahme der ausdrücklich gemäß Abschnitt 16.10 zulässigen Fälle, (c) die geltende Karenzfrist ohne Stornierung, Erstattung oder Rückbuchung überstanden hat und (d) nicht anderweitig gemäß Abschnitt 16.5 ausgeschlossen ist.

1.16. „Pending" bezeichnet den Status einer Bonuspunkt-Gutschrift, die in Bezug auf eine Buchung vorläufig berechnet, jedoch noch nicht zur Einlösung freigegeben wurde.

1.17. „Available" oder „Ready to Spend" bezeichnet den Status einer Bonuspunkt-Gutschrift, die zur Einlösung freigegeben wurde.

1.18. „Lost" bezeichnet den Status einer Bonuspunkt-Gutschrift, die nicht unverfallbar wurde, rückgängig gemacht wurde oder verfallen ist, zusammen mit der von GetOffers erfassten Begründung hierfür.

1.19. „Welcome Gold Trial" bezeichnet den Zeitraum von dreißig (30) Kalendertagen mit vorläufigem Gold-Stufenstatus, der neuen Nutzern bei der Anmeldung gemäß Abschnitt 16.6(d) gewährt wird.

1.20. „Lifetime Platinum" bezeichnet den unwiderruflichen Platinum-Stufenstatus, der einem Nutzer verliehen wird, der zu irgendeinem Zeitpunkt nach dem Start des Treueprogramms den Schwellenwert der Platinum-Stufe erreicht hat, wie in Abschnitt 16.6(e) beschrieben.

ABSCHNITT 2. RECHTSSTELLUNG VON GETOFFERS. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG ALS VERMITTLER

2.1. GetOffers fungiert ausschließlich als digitales Schaufenster und Buchungsschnittstelle (Aggregator) und nicht als Dienstleister, Zahlungsabwickler, Zahlungsdienstleister oder Finanzintermediär. GetOffers bietet ausschließlich:

  • ein digitales Schaufenster zum Durchsuchen von Angeboten der Partnerplattformen über alle Kategorien reisebezogener Dienstleistungen hinweg;
  • die technische Möglichkeit, Buchungen bei Partnerplattformen zu initiieren und zu bestätigen;
  • die Dienstleistung der Zusammenstellung eines individuellen Angebots auf Grundlage von Ausschreibungen;
  • die Übermittlung von Buchungs- und Nutzeridentifikationsdaten an die jeweilige Partnerplattform zum Zwecke der Auftragsabwicklung.

Zur Klarstellung: Der Betrieb des in Abschnitt 16 beschriebenen Treueprogramms ändert nichts am Status von GetOffers als Vermittler. Bonuspunkte werden von GetOffers als diskretionärer werblicher Rabattmechanismus ausgegeben und eingelöst und stellen weder Kundengelder, Guthaben, elektronisches Geld (E-Geld), Prepaid-Zugang noch einen Zahlungsdienst im Sinne des Payment Services Act 2019 of Singapore (Nr. 2 von 2019) dar. GetOffers handelt aufgrund des Betriebs des Treueprogramms weder als Zahlungsabwickler, Zahlungsdienstleister, Geldtransmitter, Aussteller von Prepaid-Zugängen noch als Finanzintermediär.

GetOffers erhebt, verwahrt oder verarbeitet keine Zahlungen von Nutzern eigenständig. Sämtliche Zahlungen für über die Plattform gebuchte Dienstleistungen erfolgen unmittelbar durch den Nutzer an die jeweilige Partnerplattform oder den jeweiligen Dienstleister gemäß den Zahlungsregeln dieser Partnerplattform. GetOffers ist nicht Partei der Zahlungstransaktion zwischen dem Nutzer und der Partnerplattform.

GetOffers ist weder Reiseveranstalter, Tour Operator, Beförderer, Hotelbetreiber, Fluggesellschaft, Fahrzeug- oder Schiffsvermieter, Veranstaltungsorganisator noch Mietwagenagentur. GetOffers trägt keine Verantwortung für die Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit oder sonstige Eigenschaften der durch Dienstleister über die Partnerplattformen erbrachten Leistungen.

Der Vertrag über die Erbringung einer konkreten Dienstleistung (Beförderung, Unterkunft, Flugticket, Vermietung, Tour usw.) wird unmittelbar zwischen dem Nutzer und der jeweiligen Partnerplattform oder dem jeweiligen Dienstleister geschlossen. Die Bedingungen eines solchen Vertrages — einschließlich Zahlungsbedingungen, Stornierungsbedingungen und Erstattungsregeln — unterliegen ausschließlich den Regeln der jeweiligen Partnerplattform und des jeweiligen Dienstleisters.

Partnerplattformen sind rechtlich selbstständige Einheiten. GETOFFERS INTERNATIONAL PTE. LTD. trägt keine Verantwortung für die Handlungen, Unterlassungen, Pflichtverletzungen oder Verbindlichkeiten der Partnerplattformen, einschließlich des Versäumnisses einer Partnerplattform, eine Zahlung zu verarbeiten, einen Kreditrahmen zu gewähren oder Partner-Zahlungsbedingungen einzuhalten.

Der Nutzer erkennt an, dass er vor der Erteilung einer Bestellung allein dafür verantwortlich ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partnerplattform und des jeweiligen Dienstleisters einschließlich der Bedingungen zu Zahlung, Stornierung und Erstattung zu prüfen.

ABSCHNITT 3. ZUGANGS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES DIENSTES

3.1. Der GetOffers-Dienst steht Personen zur Verfügung, die mindestens 18 Jahre alt sind und nach geltendem Recht voll geschäftsfähig sind.

3.2. Die Erteilung einer Bestellung kann die Erstellung eines Nutzerkontos erfordern. Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung zutreffende, vollständige und aktuelle Angaben zu machen und diese erforderlichenfalls unverzüglich zu aktualisieren.

3.3. Der Nutzer ist verantwortlich für die Vertraulichkeit seiner Konto-Anmeldedaten sowie für sämtliche über sein Konto vorgenommene Aktivitäten.

3.4. GetOffers behält sich das Recht vor, den Zugang zum Dienst zu verweigern oder das Nutzerkonto im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung oder geltendes Recht zu sperren.

3.5. Der Nutzer verpflichtet sich, den GetOffers-Dienst nicht für Zwecke zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstoßen, einschließlich betrügerischer Handlungen, Geldwäsche oder sonstiger unrechtmäßiger Transaktionen.

ABSCHNITT 4. BESTELLUNG UND ZAHLUNG

4.1. Dienstleistungsauswahl. Der Nutzer wählt eine oder mehrere über den GetOffers-Dienst angebotene Dienstleistungen aus und initiiert eine Bestellung (einschließlich eines Dienstleistungspakets).

4.2. Bestätigung der Bedingungen. Vor Abschluss des Bezahlvorgangs wird dem Nutzer eine Zusammenfassung des Bestellinhalts, des Gesamtpreises, der Zahlungsbedingungen, der Stornierungsbedingungen sowie der geltenden Regeln der Partnerplattformen vorgelegt. Der Nutzer ist verantwortlich für die Prüfung dieser Bedingungen vor der Bestätigung der Bestellung.

4.3. Zahlung — Allgemeine Regel. Die Zahlung für über die Plattform gebuchte Dienstleistungen erfolgt unmittelbar durch den Nutzer an die jeweilige Partnerplattform gemäß den Zahlungsregeln, Zahlungsmethoden und der Währung, die auf der Bezahlschnittstelle der jeweiligen Partnerplattform angezeigt werden. GetOffers ist nicht Partei der Zahlungstransaktion und verwahrt oder verarbeitet keine Gelder des Nutzers.

4.4. Partner-Zahlungsbedingungen. Bestimmte Partnerplattformen können dem Nutzer nach eigenem Ermessen besondere Zahlungsbedingungen anbieten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf:

  • (a) Zahlungsaufschub — das Recht, eine bestätigte Buchung innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Buchungsdatum bis zu dem von der Partnerplattform festgelegten Kreditrahmen zu bezahlen;
  • (b) Ratenzahlung — Zahlung für eine Buchung in mehreren Raten gemäß einem von der Partnerplattform festgelegten Zahlungsplan;
  • (c) einen vorab genehmigten Kreditrahmen — einen Höchstbetrag aufgelaufener gestundeter oder offener Verbindlichkeiten, die der Nutzer bei einer bestimmten Partnerplattform zu einem beliebigen Zeitpunkt unterhalten darf.

Partner-Zahlungsbedingungen, einschließlich des geltenden Kreditrahmens, der Eignungskriterien, des Rückzahlungsplans und der Folgen einer Nichtzahlung, unterliegen ausschließlich der Vereinbarung zwischen dem Nutzer und der jeweiligen Partnerplattform. GetOffers ist nicht Partei von Partner-Zahlungsbedingungen und trägt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit diesen. GetOffers gewährt Nutzern keinen Kredit und handelt nicht als Kreditgeber, Bürge oder Finanzinstitut.

4.5. Währung und Steuern. Die Preise für Dienstleistungen werden in der Währung angezeigt, die auf der jeweiligen Partnerplattform während des Bezahlvorgangs ausgewiesen wird. Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Zahlung aller anwendbaren Steuern, Abgaben und Gebühren, die nach dem Recht des Landes des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts des Nutzers anfallen.

4.6. Buchungsbestätigung. Nach erfolgreichem Abschluss des Buchungs- und Zahlungsinitiierungsvorgangs erhält der Nutzer eine elektronische Buchungsbestätigung von GetOffers und/oder der jeweiligen Partnerplattform. Die elektronische Bestätigung stellt ein die Buchung belegendes Dokument im Sinne des Electronic Transactions Act 2010 of Singapore dar.

4.7. Buchungsbeschränkungen. GetOffers behält sich das Recht vor, die Übermittlung einer Buchungsanfrage an eine Partnerplattform auszusetzen oder zu stornieren, sofern ein Verdacht auf betrügerische Aktivitäten besteht oder ein Verstoß gegen diese Vereinbarung oder geltendes Recht vorliegt.

ABSCHNITT 5. INDIVIDUELLE BESTELLUNG (AUSSCHREIBUNGSVERFAHREN)

5.1. Auf Anfrage des Nutzers kann GetOffers ein individuelles Angebot zusammenstellen, indem es im Namen und im Interesse des Nutzers eine Ausschreibung auf Partnerplattformen platziert.

5.2. Im Rahmen einer Individuellen Bestellung sammelt GetOffers Angebote von Partnerplattformen und/oder Dienstleistern und übermittelt dem Nutzer ein konsolidiertes Angebot zur Prüfung und Annahme.

5.3. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, eines der erhaltenen Angebote anzunehmen. Zahlungsverpflichtungen des Nutzers entstehen ausschließlich nach ausdrücklicher Annahme eines Angebots durch den Nutzer und Abschluss der Zahlung unmittelbar an die jeweilige Partnerplattform.

5.4. GetOffers garantiert weder, dass auf eine Ausschreibung Angebote eingehen, noch dass die Angebote den Erwartungen des Nutzers entsprechen oder dass Leistungen zu den gewünschten Terminen verfügbar sind.

Sämtliche Bestimmungen dieser Vereinbarung, einschließlich derjenigen über die Haftung von GetOffers als Vermittler und das Direktzahlungsmodell, finden auf Individuelle Bestellungen Anwendung.

ABSCHNITT 6. STORNIERUNG, BESTELLÄNDERUNG UND ERSTATTUNGEN

6.1. Die Bedingungen für die Stornierung, Änderung und Erstattung einer Buchung werden ausschließlich durch die Regeln der jeweiligen Partnerplattform und des jeweiligen Dienstleisters bestimmt, die dem Nutzer während des Bezahlvorgangs angezeigt werden.

6.2. Erstattungen erfolgen, sofern anwendbar, unmittelbar durch die Partnerplattform an den Nutzer gemäß den Stornierungs- und Erstattungsregeln der Partnerplattform. GetOffers verwahrt keine Gelder der Nutzer und nimmt daher keine eigenständigen Erstattungen vor.

6.3. Zur Einleitung einer Stornierungsanfrage für ein von GetOffers zusammengestelltes Dienstleistungspaket kann der Nutzer GetOffers unmittelbar unter den in Abschnitt 14 angegebenen Kontaktdaten kontaktieren. GetOffers wird sich mit den jeweiligen Partnerplattformen zur Übermittlung der Stornierungsanfrage abstimmen, garantiert jedoch nicht den Erfolg einer solchen Anfrage.

6.4. GetOffers trägt keine Haftung für die Weigerung einer Partnerplattform oder eines Dienstleisters, eine Buchung gemäß den geltenden Regeln zu stornieren oder eine Erstattung zu leisten.

6.5. Keine Bestimmung dieses Abschnitts beschränkt etwaige Rechte des Nutzers nach geltendem Verbraucherschutzrecht.

ABSCHNITT 7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

7.1. Soweit nach geltendem Recht zulässig, haftet GetOffers nicht für:

  • (a) die mangelhafte Erbringung oder Nichterbringung von Leistungen durch Dienstleister;
  • (b) Handlungen oder Unterlassungen von Partnerplattformen, die keine verbundenen Unternehmen der GETOFFERS INTERNATIONAL PTE. LTD. sind;
  • (c) die Stornierung, Verzögerung, Änderung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von GetOffers liegen;
  • (d) Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen (Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Epidemien, Handlungen von Behörden sowie sonstige außerordentliche und unvermeidbare Ereignisse);
  • (e) mittelbare, beiläufige, besondere, pönale oder Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns, Datenverlustes oder Reputationsschäden), die aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Dienstes entstehen oder mit dieser im Zusammenhang stehen;
  • (f) jedes Versäumnis einer Partnerplattform, eine Zahlung zu verarbeiten, Partner-Zahlungsbedingungen einzuhalten, einen Kreditrahmen zu gewähren oder aufrechtzuerhalten oder anderweitig eine unmittelbar gegenüber dem Nutzer eingegangene finanzielle Verpflichtung zu erfüllen.

Die Gesamthaftung von GetOffers gegenüber dem Nutzer für jeden Anspruch, der sich aus dieser Vereinbarung oder der Nutzung des Dienstes ergibt oder damit zusammenhängt, übersteigt nicht den Betrag, den der Nutzer im Zusammenhang mit der betreffenden Bestellung tatsächlich an GetOffers gezahlt hat.

Keine Bestimmung dieses Abschnitts schließt die Haftung von GetOffers für Betrug, Vorsatz oder Pflichtverletzungen aus oder beschränkt diese, die nach geltendem Recht nicht vertraglich beschränkt oder ausgeschlossen werden können, einschließlich der Haftung nach dem Consumer Protection (Fair Trading) Act 2003 of Singapore oder sonstigem zwingenden Verbraucherschutzrecht, das auf den Nutzer Anwendung findet.

ABSCHNITT 8. GEISTIGES EIGENTUM

8.1. Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an den auf der GetOffers-Plattform veröffentlichten Materialien (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Markenzeichen, Logos, Softwarecode, Datenbanken, Design und Texte) stehen GETOFFERS INTERNATIONAL PTE. LTD. zu oder sind dieser lizenziert.

8.2. Die Nutzung des Dienstes gewährt dem Nutzer keinerlei Rechte am geistigen Eigentum von GETOFFERS INTERNATIONAL PTE. LTD. oder der Partnerplattformen, mit Ausnahme eines beschränkten Rechts zur Nutzung des Dienstes für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke.

8.3. Der Nutzer darf Materialien der Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung der GETOFFERS INTERNATIONAL PTE. LTD. weder kopieren, vervielfältigen, verändern, veröffentlichen, verbreiten noch abgeleitete Werke davon erstellen.

ABSCHNITT 9. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

9.1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer unterliegt der GetOffers-Datenschutzerklärung (die „Datenschutzerklärung"), die einen integralen Bestandteil dieser Vereinbarung bildet und unter https://getoffers.com/privacy-policy abrufbar ist.

9.2. GetOffers verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Personal Data Protection Act 2012 of Singapore (PDPA) und sonstigen anwendbaren Datenschutzgesetzen.

9.3. Gemäß dem PDPA stehen den Nutzern in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten folgende Rechte zu:

  • das Recht auf Auskunft über die von GetOffers verarbeiteten personenbezogenen Daten;
  • das Recht auf Berichtigung unzutreffender personenbezogener Daten;
  • das Recht auf Widerruf der Einwilligung in die Erhebung, Verwendung oder Offenlegung personenbezogener Daten;
  • das Recht, von GetOffers zu verlangen, die Speicherung personenbezogener Daten, die nicht mehr für rechtliche oder geschäftliche Zwecke erforderlich sind, zu beenden;
  • das Recht, der Marketingkommunikation jederzeit zu widersprechen, einschließlich der Schutzmaßnahmen der Do-Not-Call-Bestimmungen des PDPA für singapurische Telefonnummern.

9.4. Zur Ausübung der in Abschnitt 9.3 genannten Rechte kann der Nutzer GetOffers unter den in Abschnitt 14 angegebenen Kontaktdaten kontaktieren oder eine Beschwerde bei der Personal Data Protection Commission of Singapore (PDPC) einreichen.

9.5. GetOffers implementiert angemessene technische, organisatorische und physische Sicherheitsmaßnahmen, um die personenbezogenen Daten der Nutzer in Übereinstimmung mit der Schutzpflicht gemäß Section 24 des PDPA zu schützen. Verstöße gegen das PDPA können von der Personal Data Protection Commission of Singapore durchgesetzt werden, einschließlich Anordnungen und Geldbußen nach dem PDPA.

ABSCHNITT 10. UNTERSAGTE HANDLUNGEN

Dem Nutzer ist es untersagt:

  • (a) den Dienst für Zwecke zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstoßen, einschließlich der Gesetze gegen Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • (b) bei der Erteilung einer Bestellung falsche oder irreführende Angaben zu machen;
  • (c) sich unbefugten Zugang zu Software, Datenbanken oder sonstigen Komponenten der Plattform zu verschaffen;
  • (d) automatisierte Werkzeuge (Bots, Scraper usw.) ohne schriftliche Erlaubnis von GetOffers zur Interaktion mit der Plattform einzusetzen;
  • (e) die Rechte des geistigen Eigentums von GetOffers, der Partnerplattformen oder Dritter zu verletzen;
  • (f) Handlungen vorzunehmen, die darauf abzielen, das Treueprogramm zu manipulieren, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Kauf, Verkauf, die Verschenkung, Vermittlung, Zusammenführung oder Übertragung von Bonuspunkten; den Betrieb mehrerer Konten im Treueprogramm; Schein-, Kreis- oder unechte Buchungen; das Zusammenwirken mit Endkunden, Partnerplattformen oder Dritten zur Manipulation von Stufenkennzahlen, GMV oder Gutschriften; oder die Verwendung automatisierter Werkzeuge zur Manipulation von Gutschrift, Einlösung oder Stufenberechnung.

ABSCHNITT 11. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG

11.1. Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Singapur und ist nach diesem auszulegen, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.

11.2. Verbindliche vorgerichtliche Streitbeilegung. Vor Einleitung eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens hat der Nutzer GetOffers eine schriftliche Mitteilung über den Anspruch an die in Abschnitt 14 angegebene Adresse zu übermitteln. GetOffers wird den Anspruch innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt prüfen.

11.3. Streitbeilegung. Vorbehaltlich Abschnitt 11.2 sind sämtliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, einschließlich jeglicher Fragen zu deren Bestand, Wirksamkeit oder Beendigung, den Gerichten der Republik Singapur zu unterbreiten, und jede Partei unterwirft sich hiermit der nicht-ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte der Republik Singapur. Keine Bestimmung dieses Abschnitts entzieht dem Nutzer den Schutz, der ihm durch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird, oder das Recht, Verfahren vor einem anderen zuständigen Gericht einzuleiten.

11.4. Verzicht auf Sammelklagen. Soweit nach geltendem Recht zulässig, vereinbaren der Nutzer und GetOffers, dass sämtliche Ansprüche ausschließlich auf individueller Basis beigelegt werden. Der Nutzer darf nicht an einer Sammelklage oder einem zusammengefassten Verfahren gegen GetOffers teilnehmen.

11.5. Alternative Foren. Die Parteien können jederzeit schriftlich vereinbaren, eine Streitigkeit der Mediation oder einer durch das Singapore International Arbitration Centre (SIAC) administrierten Schiedsgerichtsbarkeit zu unterstellen; in Ermangelung einer solchen gesonderten schriftlichen Vereinbarung findet Abschnitt 11.3 Anwendung.

ABSCHNITT 12. ÄNDERUNGEN DER VEREINBARUNG

12.1. GetOffers behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Vereinbarung einseitig zu ändern. Der Nutzer wird über wesentliche Änderungen durch Veröffentlichung der aktualisierten Fassung der Vereinbarung auf der Plattform und/oder durch Übersendung einer E-Mail-Benachrichtigung mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Kalendertagen vor dem Wirksamwerden der Änderungen in Kenntnis gesetzt.

12.2. Die fortgesetzte Nutzung des Dienstes nach Wirksamwerden der Änderungen gilt als Annahme der aktualisierten Bedingungen durch den Nutzer. Stimmt der Nutzer den Änderungen nicht zu, kann er die Nutzung des Dienstes einstellen und diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an GetOffers beenden.

12.3. Änderungen des Treueprogramms unterliegen gesondert Abschnitt 16.7, einschließlich der differenzierten Ankündigungsfristen, die anwendbar sind auf (i) Stufenschwellenwerte und Stufensätze (Ankündigung mindestens dreißig (30) Tage im Voraus), (ii) Dienstleistungskoeffizienten (keine Ankündigung erforderlich) und (iii) Aussetzung oder Beendigung des Treueprogramms (angemessene vorherige Ankündigung).

ABSCHNITT 13. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

13.1. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für unwirksam oder undurchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung im geringstmöglichen Umfang anzupassen, um diese Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit zu beseitigen, und die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung bleiben in vollem Umfang wirksam.

13.2. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt zusammen mit der Datenschutzerklärung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Gegenstands dieser Vereinbarung dar und ersetzt sämtliche früheren Verständigungen, Vereinbarungen und Zusicherungen der Parteien. Diese Vereinbarung regelt nicht das Verhältnis zwischen dem Nutzer und einer Partnerplattform, das gesonderten Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und einer Partnerplattform unterliegt.

13.3. Verzicht. Die Nichtausübung eines Rechts oder Rechtsmittels durch GetOffers nach dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel dar.

13.4. Abtretung. Der Nutzer darf Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GetOffers abtreten. GetOffers kann diese Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung, Verschmelzung oder sonstigen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung abtreten.

13.5. Elektronische Form. Die Annahme dieser Vereinbarung in elektronischer Form (durch Anklicken von „Akzeptieren" oder durch sonstige vergleichbare Handlung) hat dieselbe rechtliche Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift gemäß dem Electronic Transactions Act 2010 of Singapore.

13.6. Verbraucherschutz. GetOffers erfüllt die Anforderungen des Consumer Protection (Fair Trading) Act 2003 of Singapore und sonstiger anwendbarer Verbraucherschutzgesetze. Verbraucher können Unterstützung von der Consumers Association of Singapore (CASE) in Anspruch nehmen oder die nach geltendem Verbraucherschutzrecht verfügbaren Rechtsbehelfe verfolgen.

ABSCHNITT 14. KONTAKTINFORMATIONEN

Für sämtliche Anfragen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sowie zur Ausübung von Rechten in Bezug auf personenbezogene Daten oder zur Geltendmachung eines Anspruchs kann der Nutzer GetOffers wie folgt kontaktieren:

GETOFFERS INTERNATIONAL PTE. LTD., 68 Circular Road, #02-01, Singapore 049422

E-Mail: [email protected]

ABSCHNITT 15. SPRACHE DER VEREINBARUNG

Diese Vereinbarung kann in mehreren Sprachen bereitgestellt werden. Im Falle von Abweichungen zwischen den Fassungen in verschiedenen Sprachen ist die englischsprachige Fassung maßgebend.

ABSCHNITT 16. TREUEPROGRAMM

16.1. Geltungsbereich und Zweck. Dieser Abschnitt regelt das Treueprogramm, eine freiwillige Treuevereinbarung, in deren Rahmen Nutzer Bonuspunkte in Verbindung mit berechtigten Buchungen, die über die Plattform abgewickelt werden, erwerben und einlösen können. Die Teilnahme am Treueprogramm wird von GetOffers als diskretionärer wirtschaftlicher Anreiz angeboten und ist nicht Teil der Gegenleistung für eine Reise- oder verwandte Dienstleistung, die über die Plattform bezogen wird. Keine Bestimmung dieses Abschnitts ist dahingehend auszulegen, dass sie ein Recht auf Bargeld, Erstattungen, außerhalb der Plattform einlösbare Gutschriften oder einen sonstigen monetären Vorteil begründet.

16.2. Teilnahmeberechtigung. Das Treueprogramm steht Nutzern offen, die (a) ein GetOffers-Konto in gutem Stand führen, (b) diese Vereinbarung angenommen haben und (c) nicht von GetOffers vom Treueprogramm ausgeschlossen, suspendiert oder gekündigt wurden. Die Teilnahme ist kontogebunden: Jeder Nutzer darf ein (1) Treueprogramm-Konto führen, und Bonuspunkte dürfen nicht zwischen Konten — weder desselben Nutzers noch verschiedener Nutzer — aggregiert, zusammengeführt, übertragen, verschenkt, verkauft, abgetreten oder anderweitig verschoben werden. Jeder Versuch der Zusammenführung oder Übertragung von Bonuspunkten berechtigt GetOffers, eine solche Übertragung rückgängig zu machen und die betreffenden Konten zu sperren.

16.3. Gutschriftformel. Für jede berechtigte Buchung schreibt GetOffers dem Konto des Nutzers Bonuspunkte nach folgender Formel gut: Bonuspunkte = Netto-Buchungsbetrag (EUR) × Stufensatz × Dienstleistungskoeffizient, wobei (i) der Netto-Buchungsbetrag der bar bezahlte Nettopreis der Buchung ohne Steuern, Gebühren und ohne den durch Einlösung von Bonuspunkten beglichenen Anteil ist; (ii) der Stufensatz der Prozentsatz ist, der der aktuellen Stufe des Nutzers entspricht (wie in Abschnitt 16.6 dargelegt); und (iii) der Dienstleistungskoeffizient der auf die Dienstleistungskategorie der Buchung anwendbare interne Multiplikator ist. Bonuspunkte werden auf eine solche Anzahl von Dezimalstellen berechnet und gerundet, wie GetOffers nach billigem Ermessen bestimmt.

16.4. Stufensätze. Die zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung geltenden Stufensätze betragen: Bronze — 2 %; Silver — 3 %; Gold — 4 %; Platinum — 5 %. GetOffers kann die Stufensätze gemäß Abschnitt 16.7 ändern.

16.5. Ausschlüsse von der Gutschrift. Es werden keine Bonuspunkte gutgeschrieben, und GetOffers ist berechtigt, jede vorläufige Gutschrift rückgängig zu machen, die sich bezieht auf: (a) Buchungen, die vom Nutzer, vom Endkunden, von der Partnerplattform oder vom Dienstleister storniert wurden, sei es vor oder nach dem Leistungsdatum; (b) Buchungen, die Gegenstand einer Erstattung (ganz oder teilweise), einer Rückbuchung oder einer erfolgreichen Zahlungsbeanstandung sind; (c) Nichterscheinens-Fälle, für die eine Erstattung gewährt wird; (d) Test-, interne, Schulungs-, Demonstrations- oder Mitarbeiterbuchungen, die von oder im Auftrag von GetOffers oder deren verbundenen Unternehmen vorgenommen werden; (e) den Anteil einer Buchung, der durch Einlösung von Bonuspunkten beglichen wurde (auf Bonuspunkte werden keine Bonuspunkte gewährt); (f) Buchungen, für die die Zahlung nicht vollständig innerhalb der im Buchungsprofil oder den jeweiligen Zahlungsbedingungen festgelegten Karenzfrist eingeht; (g) Buchungen, die von GetOffers nach billigem Ermessen als betrügerisch, manipulativ, missbräuchlich oder anderweitig verstoßend gegen diese Vereinbarung eingestuft werden; und (h) sonstige Buchungen oder Transaktionen, die GetOffers nach eigenem Ermessen als nicht gutschrifttfähig einstuft.

16.6. Stufen; Berechnung; Welcome Trial; Lifetime Platinum.

(a) Stufenschwellenwerte. Zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung gelten folgende Stufenschwellenwerte (pro Kalendermonat): Bronze — 0 bis 9 Buchungen oder 0 bis 4.999 EUR GMV; Silver — 10 bis 24 Buchungen oder 5.000 bis 11.999 EUR GMV; Gold — 25 bis 49 Buchungen oder 12.000 bis 29.999 EUR GMV; Platinum — 50+ Buchungen oder 30.000+ EUR GMV. Einem Nutzer wird die höhere der beiden Stufen zugewiesen, die sich (i) aus seiner Buchungsanzahl und (ii) aus seinem GMV-Wert ergibt (die „OR"-/Maximumregel). Eine (1) Buchung bezeichnet eine (1) Bestellung für eine einzelne Reise eines einzelnen Endkunden, ungeachtet der Anzahl der in dieser Bestellung gebündelten Dienstleistungen; bei Flugbuchungen entspricht ein (1) PNR einer (1) Buchung; bei Unterkünften entspricht eine (1) Bestätigungsnummer einer (1) Buchung, ungeachtet der Aufenthaltsdauer; Gruppenbestellungen zählen als eine (1) Buchung. Stornierte Buchungen werden bei der Stufenberechnung nicht berücksichtigt.

(b) Häufigkeit der Neuberechnung — Heraufstufung. Stufenheraufstufungen werden am ersten (1.) Kalendertag jedes Monats neu berechnet, basierend auf einem rollierenden Zeitfenster von drei (3) Monaten des monatlichen Buchungsvolumens und GMV des Nutzers.

(c) Häufigkeit der Neuberechnung — Herabstufung. Stufenherabstufungen erfolgen, sofern überhaupt, einmal pro Kalenderjahr, basierend auf der durchschnittlichen monatlichen Leistung des Nutzers über das rollierende Zeitfenster von zwölf (12) Monaten. Eine Herabstufung ist auf höchstens eine (1) Stufe pro jährlicher Neuberechnung beschränkt. Unterjährige Herabstufungen erfolgen nicht, unabhängig von kurzfristigen Leistungen.

(d) Welcome Gold Trial. Jedem Nutzer wird bei der erstmaligen Anmeldung für dreißig (30) Kalendertage ab dem Datum der Kontoaktivierung der Gold-Stufenstatus gewährt. Nach Ablauf des Welcome Gold Trial wird die Stufe des Nutzers nach der in diesem Abschnitt 16.6 dargelegten Standardformel neu berechnet.

(e) Lifetime Platinum. Bei der erstmaligen Erreichung des Platinum-Schwellenwerts durch einen Nutzer (sei es durch die Buchungsanzahl oder den GMV unter Anwendung der Maximumregel) wird dem Nutzer der Status Lifetime Platinum verliehen. Ein Nutzer mit Lifetime-Platinum-Status wird danach aus keinem mit dem Volumen oder dem GMV zusammenhängenden Grund herabgestuft, einschließlich keiner jährlichen rollierenden 12-Monats-Neuberechnung. Zur Klarstellung: Lifetime Platinum schützt einen Nutzer nicht vor Sperrung oder Kündigung wegen Verstoßes gegen diese Vereinbarung, Betrugs, Missbrauchs oder rechtswidrigen Verhaltens und überdauert nicht die Beendigung des Nutzerkontos.

16.7. Recht zur Änderung der Treueprogramm-Parameter.

(a) Stufenschwellenwerte — Ankündigungsfrist von dreißig (30) Tagen. GetOffers kann die in Abschnitt 16.6(a) festgelegten Stufenschwellenwerte jederzeit unter Einhaltung einer vorherigen Ankündigungsfrist von mindestens dreißig (30) Kalendertagen ändern, die auf der Plattform veröffentlicht und/oder per E-Mail versandt wird. Jede solche Änderung gilt prospektiv für Neuberechnungen, die am oder nach dem Wirksamkeitsdatum der Änderung erfolgen.

(b) Dienstleistungskoeffizienten — keine vorherige Ankündigung erforderlich. Dienstleistungskoeffizienten stellen ein internes wirtschaftliches Steuerungsinstrument des Treueprogramms dar. Der Nutzer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass GetOffers die Dienstleistungskoeffizienten jederzeit nach eigenem Ermessen mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Änderung und ohne vorherige Ankündigung gegenüber den Nutzern ändern darf. Der Nutzer erkennt ferner an, dass Dienstleistungskoeffizienten vertraulich sind und von GetOffers den Nutzern nicht offengelegt werden.

(c) Stufensätze und sonstige Bedingungen — Ankündigungsfrist von dreißig (30) Tagen. GetOffers kann die Stufensätze und sonstige Bedingungen des Treueprogramms (mit Ausnahme der Dienstleistungskoeffizienten) jederzeit unter Einhaltung einer vorherigen Ankündigungsfrist von mindestens dreißig (30) Kalendertagen gemäß Abschnitt 12 ändern.

(d) Aussetzung oder Beendigung des Treueprogramms. GetOffers kann das Treueprogramm jederzeit nach eigenem Ermessen aussetzen, teilweise abändern oder vollständig beenden, indem es den Nutzern eine angemessene vorherige Ankündigung übermittelt (die, außer in Fällen rechtlicher, regulatorischer oder betrugsbedingter Notwendigkeit, nicht weniger als dreißig (30) Kalendertage betragen darf). Bei Beendigung gewährt GetOffers den Nutzern eine abschließende Frist von mindestens dreißig (30) Kalendertagen, innerhalb derer verfügbare Bonuspunkte gegen berechtigte Buchungen eingelöst werden können; danach werden sämtliche Bonuspunkte ohne Entschädigung gestrichen. Vorläufig gutgeschriebene (Pending) Bonuspunkte, die bis zum Ende der Auslauffrist nicht in den Status Available übergegangen sind, verfallen ohne Entschädigung.

16.8. Lebenszyklus der Bonuspunkte. (a) Pending-Status. Bonuspunkte werden zum Zeitpunkt der vollständigen Barzahlung einer Buchung als Pending gutgeschrieben und bleiben Pending bis zum Ablauf der jeweiligen Karenzfrist. (b) Übergang in Available. Bonuspunkte werden zwei (2) Geschäftstage Available nach (i) bei Unterkünften, Touren, Transfers, Mietwagen und Yachtvermietungen — dem Datum des Check-outs oder der Erbringung der Leistung; und (ii) bei Flugbuchungen — dem Abflugdatum, jeweils vorbehaltlich des Nichteintritts einer Stornierung, Erstattung oder Rückbuchung und der Nicht-Ausschlussfähigkeit der Buchung gemäß Abschnitt 16.5. (c) Lost-Status. Bonuspunkten wird der Lost-Status (mit der von GetOffers erfassten entsprechenden Begründung) zugewiesen, wenn sie aus einem der in Abschnitt 16.5 genannten Ausschlussgründe nicht unverfallbar werden oder gemäß Abschnitt 16.9 verfallen.

16.9. Verfall und automatische Verlängerung. (a) Bonuspunkte verfallen zwölf (12) Monate ab dem Datum, an dem sie erstmals als Pending gutgeschrieben werden, sofern sie nicht gemäß diesem Abschnitt verlängert werden. (b) Jede neue berechtigte Buchung, die den Status Bezahlt erreicht, setzt automatisch das Verfallsdatum aller dann auf dem Konto des Nutzers befindlichen Pending- und Available-Bonuspunkte auf zwölf (12) Monate ab dem Datum dieser berechtigten Buchung zurück. (c) Verfallene Bonuspunkte verfallen ohne Entschädigung und werden als Lost reklassifiziert.

16.10. Einlösung. (a) Sofortrabatt. Verfügbare Bonuspunkte können vom Nutzer beim Bezahlvorgang als unmittelbarer Rabatt am Point of Sale auf den Preis einer neuen Buchung eingelöst werden, in Schritten und vorbehaltlich solcher Mindest- und Höchstgrenzen, wie sie GetOffers von Zeit zu Zeit festlegen kann. Ausschließlich zum Zwecke der Einlösung mindert ein (1) Bonuspunkt den Preis der Buchung um einen Euro (EUR 1,00). Die Einlösung wird vor der Buchungsbestätigung angewendet und im endgültig zu zahlenden Betrag ausgewiesen. (b) Deckung. Verfügbare Bonuspunkte können auf bis zu einhundert Prozent (100 %) des Preises einer berechtigten Buchung angewendet werden, vorbehaltlich anwendbarer Steuern, Gebühren und etwaiger nicht einlösbarer Zuschläge sowie der Verfügbarkeit ausreichender Bonuspunkte. (c) Keine Barkomponente. Bonuspunkte können nicht in Bargeld eingelöst, ausgezahlt, in Währung umgetauscht, in ein anderes Instrument umgewandelt oder außerhalb der Plattform verwendet werden. (d) Reihenfolge der Anwendung. Hält der Nutzer Bonuspunkte mit unterschiedlichen Verfallsdaten, so wendet GetOffers die Bonuspunkte in der von ihm festgelegten Reihenfolge an, in der Regel nach dem First-in-first-out-Prinzip, sofern nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist. (e) Keine Gutschrift auf Einlösungen. Zur Klarstellung: Es werden keine Bonuspunkte für den Anteil einer Buchung gutgeschrieben, der durch Einlösung von Bonuspunkten beglichen wurde.

16.11. Stornierungen, Erstattungen und Teilerstattungen — Auswirkung auf Bonuspunkte. (a) Stornierung mit vollständiger Erstattung. Wird eine Buchung, gegen die Bonuspunkte eingelöst wurden, mit vollständiger Erstattung storniert, werden die eingelösten Bonuspunkte mit ihrem ursprünglichen Verfallsdatum auf das Konto des Nutzers zurückgebucht. (b) Nicht erstattungsfähige Stornierung. Wird eine Buchung, gegen die Bonuspunkte eingelöst wurden, auf nicht erstattungsfähiger Basis storniert, gelten die eingelösten Bonuspunkte als verbraucht und werden nicht zurückgebucht. (c) Teilerstattung. Im Falle einer Teilerstattung erfolgt die Rückbuchung von Bonuspunkten anteilig zum erstatteten Anteil der bar bezahlten Komponente der Buchung, wie von GetOffers nach billigem Ermessen festgelegt. (d) Rückgängigmachung der Gutschrift. Wurden Bonuspunkte in Bezug auf eine Buchung gutgeschrieben, die anschließend storniert, erstattet, rückgebucht oder anderweitig nicht mehr berechtigt ist, ist GetOffers berechtigt, eine solche Gutschrift (sei es im Status Pending oder Available) ohne weitere Ankündigung rückgängig zu machen. Reicht das Available-Guthaben des Nutzers zur Verrechnung einer solchen Rückbuchung nicht aus, kann der Fehlbetrag als negatives Saldo vorgetragen und mit künftigen Gutschriften verrechnet werden.

16.12. Rechtliche Natur der Bonuspunkte; keine Werteinheit. (a) Bonuspunkte sind ein werblicher Rabattmechanismus, der von GetOffers im Rahmen eines kommerziellen Treueprogramms betrieben wird. Sie sind weder Geld, elektronisches Geld, monetärer Wert, Guthaben, Prepaid-Zugang, Wertpapiere, Einlagen, Geschenkkarten oder -gutscheine, Kundengelder noch Geldforderungen nach geltendem Recht, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Payment Services Act 2019 of Singapore (Nr. 2 von 2019) sowie jedwede entsprechende Gesetze über Geldtransfer, Prepaid-Zugang, E-Geld oder Werteinheit in einer anderen Rechtsordnung, noch dürfen sie als solche ausgelegt werden. (b) GetOffers verwahrt im Zusammenhang mit dem Treueprogramm keine Kundengelder, fungiert nicht als Aussteller von monetärem Wert und nicht als Zahlungsabwickler oder Geldtransmitter im Zusammenhang mit der Ausgabe oder Einlösung von Bonuspunkten. (c) Bonuspunkte sind ausschließlich als Rabatt auf den Preis künftiger berechtigter Buchungen, die der Nutzer über die Plattform tätigt, einlösbar. Aus Bonuspunkten entsteht keinerlei Anspruch auf Bareinlösung, Erstattung, Aufrechnung oder ein sonstiges monetäres Recht. (d) Auf im Konto des Nutzers gehaltene Bonuspunkte entstehen weder Zinsen, Erträge noch sonstige Renditen. (e) Bonuspunkte sind personenbezogen, nicht übertragbar und nicht abtretbar. Sie stellen kein Eigentum des Nutzers dar; sie stellen einen widerruflichen vertraglichen Anspruch auf einen künftigen Rabatt dar, in jeder Hinsicht vorbehaltlich dieser Vereinbarung. (f) Bei Beendigung des Nutzerkontos, Schließung des Treueprogramms oder Verfall verfallen sämtliche Bonuspunkte ohne Entschädigung, soweit in Abschnitt 16.7(d) nicht ausdrücklich abweichend geregelt.

16.13. Missbrauchsbekämpfung; Untersuchung; Rückgängigmachung. (a) Zusätzlich zu den nach Abschnitt 10 untersagten Handlungen ist es Nutzern im Zusammenhang mit dem Treueprogramm untersagt: (i) mehr als ein (1) Treueprogramm-Konto zu erstellen oder zu führen oder zu versuchen, Punkte über Konten hinweg zusammenzuführen; (ii) Bonuspunkte zu kaufen, zu verkaufen, zu vermitteln, zu verschenken, zu tauschen oder anderweitig zu übertragen; (iii) Schein-, Kreis- oder unechte Buchungen oder Buchungen vorzunehmen, zu erleichtern oder zu vermitteln, die in erster Linie auf die Gutschrift von Bonuspunkten und nicht auf die Inanspruchnahme einer echten Reisedienstleistung abzielen; (iv) mit Endkunden, anderen Nutzern, Partnerplattformen oder Dritten zur Manipulation von Stufenkennzahlen, GMV oder Gutschriften zusammenzuwirken; (v) Buchungsdaten, Identitäten, Zahlungsinstrumente oder den Status der Leistungserbringung falsch darzustellen; oder (vi) automatisierte Werkzeuge, Skripte oder sonstige technische Mittel zur Manipulation von Gutschrift, Einlösung oder Stufenberechnung einzusetzen. (b) GetOffers behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung jedes Konto, jede Buchung, jede Gutschrift oder Einlösung zu untersuchen, bei der ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen diesen Abschnitt besteht. Für die Dauer einer Untersuchung kann GetOffers die Gutschrift aussetzen, Available-Guthaben einfrieren, die Einlösung verweigern und/oder das Nutzerkonto sperren. (c) Stellt GetOffers nach billigem Ermessen fest, dass Bonuspunkte unter Verstoß gegen diese Vereinbarung oder anderweitig unzulässig gutgeschrieben oder eingelöst wurden, kann GetOffers ohne vorherige Ankündigung und ohne Haftung: (i) die betroffenen Bonuspunkte rückgängig machen, stornieren oder zurückfordern; (ii) gewährte Rabattwerte zurückfordern, einschließlich durch Verrechnung mit künftigen Gutschriften oder durch Rechnungsstellung; (iii) die Stufe des Nutzers herabsetzen (einschließlich, sofern anwendbar und ungeachtet Abschnitt 16.6(e), des Widerrufs eines durch missbräuchliches Verhalten erlangten Lifetime-Platinum-Status); (iv) die Teilnahme des Nutzers am Treueprogramm aussetzen oder beenden; und/oder (v) das Nutzerkonto nach Abschnitt 3 sperren oder kündigen.

16.14. Keine Garantie; kein erworbenes Recht. Die Teilnahme am Treueprogramm begründet kein erworbenes oder vertragliches Recht auf den fortgesetzten Betrieb des Treueprogramms, auf eine bestimmte Stufe, einen bestimmten Stufensatz, einen bestimmten Dienstleistungskoeffizienten, einen bestimmten Schwellenwert oder eine bestimmte Gutschrift- oder Einlösungspraxis. Vorbehaltlich Abschnitt 16.7 kann GetOffers das Treueprogramm ohne Haftung ändern, aussetzen oder beenden.

16.15. Steuern. Jeder Nutzer ist allein dafür verantwortlich, etwaige steuerliche Verpflichtungen, die in seiner Rechtsordnung im Zusammenhang mit der Gutschrift oder Einlösung von Bonuspunkten entstehen können, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Meldepflichten, zu ermitteln und zu erfüllen. GetOffers macht keine Aussagen zur steuerlichen Behandlung von Bonuspunkten und stellt in Bezug auf Bonuspunkte weder Steuerbescheinigungen, Einbehaltungsbescheinigungen noch Einkommensnachweise aus.

16.16. Aufzeichnungen; Streitigkeiten über Salden; Haftungsobergrenze. (a) Die Aufzeichnungen von GetOffers über Gutschrift, Einlösung, Verfall und Saldo sind, sofern kein offensichtlicher Irrtum vorliegt, abschließender Nachweis für den Anspruch des Nutzers im Rahmen des Treueprogramms. Ein Nutzer, der einen Eintrag bestreitet, hat GetOffers innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen nach dem Eintrag zu benachrichtigen; danach gilt der Eintrag als anerkannt. (b) Ungeachtet Abschnitt 7 übersteigt die Gesamthaftung von GetOffers gegenüber dem Nutzer in Bezug auf jeden Anspruch im Zusammenhang mit dem Treueprogramm nicht den EUR-Gegenwert des indikativen Referenzwerts der betreffenden Bonuspunkte, berechnet anhand der indikativen Referenz von EUR 1,00 je Bonuspunkt. Bonuspunkte haben keinen Geldwert, und ein Schadensersatzanspruch darf nicht anhand des EUR-Gegenwerts des indikativen Werts verlorener Bonuspunkte bemessen werden, außer in dem in diesem Abschnitt 16.16(b) ausdrücklich vorgesehenen Umfang.

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